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Friedhofsgebührenordnung Hage Seite 2 von 2 ausgedruckt mit Stand vom 17.12.18 4. Urnenstellen in der Gemeinschaftsgrabstätte Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes, dem Herstell- und Pflegekostenanteil und der Namensinschrift auf dem Gemeinschaftsdenkmal: für 20 Jahre: ------------------------------------------- 810,00 € 5. Zusätzliche Beisetzung von Urnen: Überschreitet bei zusätzlicher Beisetzung einer Urne in einer bereits belegten Wahlgrabstätte oder Rasen- wahlgrabstätte die neue Ruhezeit die bisherige Nut- zungszeit, wird eine Gebühr nach vorstehenden Sät- zen für jedes Jahr der Anpassung an die neue Ruhe- zeit erhoben, bei mehrstelligen Grabstätten für jede Stelle. Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich. Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Ver- längerung des Nutzungsrechtes wird für den gesamten Zeitraum im Voraus erhoben. II. Gebühren für die Bestattung: für das Ausheben, Schließen und Herrichten des Grabes: a) für eine Erdbestattung ab 6. Lj.: --------------- 450,00 € b) für eine Erdbestattung im Kindergrab---------- 92,00 € c) für eine Urnenbestattung: ------------------------- 80,00 € III. Nutzungsgebühren: a) Nutzung der Friedhofskapelle:----------------- 160,00 € b) Nutzung einer Ruhekammer: -------------------- 65,00 € IV. Gebühren für Trägerdienste: Sarg-/Urnenträger, je Träger: ---------------------------- 40,00 € V. Sonstige Gebühren: 1. Rasenpflege bei nicht angelegten Grabstätten gem. § 15 Abs. 1 Satz 3 und § 17 der Friedhofsordnung: a) bei Sarggrabstätten, je Stelle/Jahr:------------- 60,00 € b) bei Kindergrabstätten, je Stelle/Jahr: ---------- 30,00 € c) bei Urnengrabstätten, je Stelle/Jahr: ----------- 25,00 € 2. Umwandlung einer bepflanzten Wahlgrabstätte in eine pflegefreie Rasengrabstätte, je Stelle/Jahr für die ver- bleibende Nutzungsdauer im Voraus : a) einer Sarggrabstätte:------------------------------- 60,00 € b) einer Kindergrabstätte: ---------------------------- 30,00 € c) einer Urnengrabstätte: ----------------------------- 25,00 € 3. besonderer, zusätzlicher Arbeitsaufwand / Erschwernis- zulage, je angef. Arbeitsstunde: ------------------------- 28,50 € 4. Grabmalgenehmigung (einschließlich der laufenden Standsicherheitsprüfung bei stehenden Grabmalen): a) liegendes Grabmal:--------------------------------- 10,00 € b) stehendes Grabmal:-------------------------------- 30,00 € 5. Verwaltungskostenpauschale (z.B. Umschreibung / Umwandlung des Nutzungsrechtes, etc.): ------------ 10,00 € 6. Organistendienst: ---------------------------------------- 30,00 € § 7 – Zusätzliche Leistungen Leistungen, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, wer- den von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Auf- wand berechnet. Zusätzlich kann die Erstattung von ent- standenen Sachkosten und Auslagen gefordert werden. § 8 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Ge- nehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch zum 01.01.2019 in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten die bisherigen Bestimmungen über Friedhofsgebühren außer Kraft. Hage, 4.12.2018 Der Kirchenvorstand: L.S. Ingo Wiegmann, P. L. Eden Vorsitzender Mitglied Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gem. § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 5 und 6, Absätze 2 und 5 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit dem Beschluss des Kirchenkreisvorstandes Norden vom 17.10.2012 zur Übertragung dieser Genehmigungsbefugnis kirchenaufsichtlich genehmigt. Aurich, 11.12.2018 Für den Kirchenkreisvorstand: L.S. Dierks Kirchenamtsleiter Hinweise: Amtliche Bekanntmachung: Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Nr. 52 vom 21.12.2018 Bekanntmachungshinweis: Ostfriesischer Kurier vom 29.12.2018
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