Bestattungs- und Grabarten

Die Bestattungskultur unterscheidet grundsätzlich zwischen der Erdbestattung in einem Sarg und der Feuerbestattung. Für die Wahl der Bestattungsart ist zunächst der Wille des Verstorbenen bindend – insofern er bekannt ist. Falls das nicht der Fall ist, entscheiden die bestattungspflichtigen Angehörigen, die für die Beisetzung des Verstorbenen verantwortlich sind.


Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg in das vorbereitete Grab abgesenkt, das Grab anschließend mit Erde bedeckt und zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Platte, einem Stein und/oder Grabmal verschlossen.

Unser vertrauensvoller Partner, der Steinmetzbetrieb Stiller Familie Krist, erschafft mit hoher handwerklicher Kunst individuelle Grabmäler, -platten und -umrandungen für einen persönlichen Ort des Gedenkens.

Grabmale Stiller

Feuer­bestattung

Im Rahmen der Feuerbestattung wird der Verstorbene ebenfalls in einen Sarg gebettet und in einem Krematorium eingeäschert. Bestenfalls liegt hierzu eine Kremationsverfügung des Verstorbenen vor. Wir arbeiten hierbei seit vielen Jahren eng mit dem Krematorium Emden zusammen, das außerdem ein modernes und würdevolles Ambiente für jede Trauerfeier bietet. Die Asche des Verstorbenen wird nach der Kremierung in eine Urne gegeben, die auf verschiedene Arten beigesetzt werden kann.

Die Feuerbestattung Emden


Seebestattung

Die Seebestattung wird mit seemännischen Gepflogenheiten in dafür ausgewiesenen Regionen z.B. auf der Nord- oder Ostsee durchgeführt.

Die Seebestattung wird mit seemännischen Gepflogenheiten in dafür ausgewiesenen Regionen z.B. auf der Nord- oder Ostsee durchgeführt.

Dabei wird eine Urne aus anhydridem (wasserlöslichem) Material mit der Asche des Verstorbenen in die See hinabgelassen. Die Urne löst sich langsam auf und gibt so die Asche frei.

Mit unser Partnerreederei, der MS Groninger, findet die Trauerfeier und Beisetzung auf dem Schiff statt. Alternativ sind auch Beisetzungsfahrten mit der PaxMare, Frisia oder Seebestattungsreederei Albrecht möglich. Die Trauergäste erhalten im Anschluss an die Beisetzung einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffs sowie die Koordinaten der Beisetzungsstelle. Die Reedereien bieten teilweise Gedenkfahrten zur jeweiligen Beisetzungsstelle an.

Seebestattungs-Reederei Norddeich MS Groninger


Baum­bestattung

Wer keine Affinität zum Meer hat und sich eine Alternative zur klassischen Erdbestattung wünscht, kann sich für eine Baumbestattung entscheiden.

Bei der Baumbestattung wird die Urne im Wurzelwerk eines Baums beigesetzt. Das Material der Urne wird langsam abgebaut und die Asche des Verstorbenen kehrt in die Natur zurück.

Baumbestattungen sind im Begräbniswald Waldfrieden Schloss Lütetsburg möglich. Der Begräbniswald liegt am Rande des Schlossparks und grenzt an den Golfplatz Lütetsburg. Angehörige können einen Baum in verschiedenen Altersstufen auswählen (von jünger als 40 bis über 120 Jahre). Eine Namensplakette kann am Baum angebracht werden.

Begräbniswald Waldfrieden Schloss Lütetsburg


Über den Bundesverband Deutscher Bestatter können Sie vorab Zirka-Kosten einer Bestattung anfordern. Gehen Sie hierzu auf die entsprechende Internetseite, wählen Sie die gewünschte Bestattungsart und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Wählen Sie uns als Ihren Bestatter aus und klicken Sie zum Schluss auf die Schaltfläche „Angebot anfragen“. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.

Bestattungsplaner


Urnen­bestattungen im Ausland

Aufgrund der deutschen Bestattungsgesetze sind in Deutschland einige Bestattungsarten nicht möglich, die jedoch im Ausland durchgeführt werden können.

Die Asche des Verstorbenen kann zum Beispiel in der Schweiz über eine Almwiese verstreut oder in einen Gebirgsbach gegeben werden. In den Niederlanden ist zudem die Ascheverstreuung in Gärten, auf Wiesen oder auf dem Wasser möglich. Darüber hinaus dürfen Niederländer die Urne mit der Asche des Verstorbenen auch zu Hause aufbewahren, was in Deutschland untersagt ist.

Ausnahme in Bremen und seit 2025 auch in Rheinland-Pfalz

Die deutschen Bestattungsgesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, auch wenn sie alle die Friedhofspflicht vorsehen – bis auf Bremen. Hier erlaubt das Bestattungsgesetz, die Asche von Verstorbenen auch außerhalb von Friedhöfen auszubringen, etwa auf privaten Grundstücken.

Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Verstorbene zum Beispiel seinen letzten Wohnsitz im Land Bremen gehabt haben und seinen Bestattungswunsch einschließlich des Bestattungsorts zu Lebzeiten festgehalten haben. Es bedarf auch der Festlegung einer Person, die die Urne öffnet oder der Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Gut zu wissen


Grabarten

Abgesehen von der See- und der Baumbestattung kann eine Urne in einer Urnengrabstätte auf einem Friedhof beigesetzt werden. Dabei wird zwischen Wahl- und Reihengrab unterschieden.

In Absprache mit der Friedhofsverwaltung können Sie die Lage der Grabstätte bei einem Wahlgrab frei auswählen. So kann ein Familiengrab mehrere Grabstellen enthalten. Die Ruhezeit für ein Wahlgrab beträgt z. B. auf dem Parkfriedhof Norden 25 Jahre und kann verlängert werden. Das ist bei einem Reihengrab nicht möglich. Auch wird die Lage der Grabstätte von der Friedhofsverwaltung ausgewählt und in der Regel der Reihe nach vergeben.

Seit 2006 bietet der Parkfriedhof Norden auch die Beisetzung auf einem Rasenfeld an. Ehepaare können hier zwei Gräber nebeneinander wählen. Die Gräber erhalten eine ebenerdige Grabsteinplatte oder einen individuellen Grabstein mit Namen und Daten des Verstorbenen. Auf die Gräber wird Gras eingesät, sodass die Grabpflege entfällt. Es existieren auch Rasengräber ohne Kennzeichnung, die üblicherweise unter den Begriff der anonymen Beisetzung fallen.

Gemein­schafts­grabanlagen

Darüber hinaus bietet der Parkfriedhof Norden Gemeinschaftsgrab-anlagen für Urnen an. Auch hier entfällt die Grabpflege. Die Anlagen kennzeichnen Findlinge oder Grabsteine, an denen zur Zuordnung des jeweiligen Urnengrabs Bronzeblätter angebracht werden können.