Antworten auf die häufigsten Fragen

  • Was kostet eine Bestattung?
    Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, denn die Kosten setzen sich aus den Dienstleistungen zusammen, die Sie bei uns beauftragen, und weiteren Leistungen zum Beispiel von Floristen oder Steinmetzen. Hinzu kommen Gebühren etwa für den Friedhof. Wir gewährleisten Ihnen eine transparente und verständliche Kostenübersicht, sodass Sie jederzeit die Kontrolle über Ihre Ausgaben haben.
  • Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen?
    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Bestattungspflicht, also die Pflicht für die Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Für die Bestattungskosten müssen aber nicht unbedingt die bestattungspflichtigen Personen aufkommen. Die Kosten müssen die Erben tragen. Hat der Verstorbene die Finanzierung seiner Bestattung zu Lebzeiten geregelt, etwa durch ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung, entfallen für die Erben die Bestattungskosten um den Betrag, der auf das Konto bzw. in die Versicherung eingezahlt wurde.
  • Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?
    Der Staat übernimmt die Kosten für eine Bestattung zum Beispiel für den Fall, dass es keine Erben gibt oder wenn den Hinterbliebenen die Kosten nicht zugemutet werden können. Die Voraussetzungen, unter denen das Sozialamt die Bestattungskosten trägt, sind allerdings sehr unterschiedlich. Daher empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Sozialamt vor Ort in Verbindung zu setzen. Den Kontakt müssen Sie ohnehin aufnehmen, da der Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden muss.
  • Können Bestattungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
    Sie können unter gewissen Umständen Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Wie und in welchem Umfang das möglich ist, sollten Sie am besten mit einem Steuerberater klären.
  • Was steckt hinter der Bestattungspflicht?
    Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind für dessen Bestattung verantwortlich. Die Pflicht wird in den einzelnen Gesetzen der Bundesländer definiert. Hier werden zum Beispiel die Reihenfolge der bestattungspflichtigen Angehörigen oder die Fristen festgelegt, wie lang ein Verstorbener aufgebahrt werden darf oder in welchem Zeitraum nach Eintritt des Todes die Bestattung erfolgt sein muss. Wer bestattungspflichtig ist, muss nicht unbedingt die Kosten der Bestattung tragen, denn die obliegt laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) den Erben. Wir beraten Sie gerne und übernehmen auf Wunsch die notwendigen Formalitäten. Selbst bei Beurkundungen, für die Sie anwesend sein müssen, können wir Sie unterstützen.
  • Wie kann der letzte Abschied individuell gestaltet werden?
    Es gibt viele Möglichkeiten für eine persönliche Gestaltung der Trauerfeier und der Bestattung. Hierzu bieten wir Ihnen einen Überblick über unsere Auswahl an Särgen und Urnen, Vorlagen für Traueranzeigen sowie Trauerschmuck Damit Sie sich mit Ihren Familienangehörigen in Ruhe abstimmen können, auch wenn diese nicht vor Ort sind, erhalten Sie von uns einen Zugang zum Online-Kundencenter, mit dem wir Ihnen die Organisation des letzten Abschieds erleichtern.
  • Kann ich die Urne zu Hause aufstellen?
    In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, dass Verstorbene auf speziell ausgewiesenen Flächen wie zum Beispiel Friedhöfen beigesetzt werden müssen (Friedhofspflicht). Das hat nicht nur hygienische, sondern auch kulturelle Gründe. Das Grab ist ein Ort des Gedenkens, der nicht nur der engsten Familie, sondern auch Freunden und Bekannten des Verstorbenen offensteht. Es existieren jedoch auch alternative Bestattungsformen, bei der die Urne nicht auf einem Friedhof beigesetzt wird.
  • Was versteht man unter Erinnerungsschmuck?
    Mit einem persönlich gestalteten Schmuckstück, etwa einem Ring oder Anhänger mit dem Fingerabdruck des Verstorbenen (Fingerprint) oder einem Erinnerungsdiamanten, erhalten Sie ein ganz besonderes Andenken an den Verstorbenen. Im persönlichen Gespräch stellen wir Ihnen gerne die Auswahlmöglichkeiten für persönlichen Trauerschmuck vor und erklären Ihnen die jeweiligen Herstellungsverfahren.
  • Darf der Verstorbene eigene Kleidung tragen?
    Ja, das ist möglich. Auch das kann Teil einer individuellen Gestaltung des letzten Abschieds sein. Wählen Sie zum Beispiel Kleidung aus, die der Verstorbene gerne getragen hat oder die seinen Charakter widerspiegelt. Um die Umwelt zu schonen, sollte die Kleidung aus Naturfasern bestehen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass Sie gemeinsam mit uns die hygienische Versorgung des Verstorbenen sowie dessen Einkleidung vornehmen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
  • Wie kann die Bestattung nachhaltig gestaltet werden?
    Der schonende Umgang mit unserer Umwelt und natürlichen Ressourcen zählt zu unserer täglichen Arbeit. Deshalb umfasst unser Angebot auch Produkte aus nachhaltiger Herstellung bzw. Produkte, für die umweltschonende Materialien verwendet wurden. Auf diese Weise können Sie Ihren letzten Abschied besonders nachhaltig gestalten.
  • Welche Bestattungsart ist für uns die richtige?
    Für die Art der Bestattung ist zunächst der Wunsch des Verstorbenen bindend, falls dieser bekannt ist. Die Friedhöfe in Norden und Umgebung bieten verschiedene Möglichkeiten der Bestattung, von der Erd- bis zur Urnenbestattung. Wir kennen die Angebote der Grabarten der jeweiligen Friedhöfe und deren Gebühren. Auch zu alternativen Bestattungsformen – wie See-, Natur- oder anonymen Bestattungen – beraten wir Sie gerne.
  • Bestattungsvorsorge: Warum sollte ich das machen?
    In vielen Fällen wird in der Familie nicht über den letzten Abschied gesprochen. Die Hinterbliebenen wissen daher nicht, was dem Verstorbenen für seine Trauerfeier und Bestattung gefallen hätte. Mit der Bestattungsvorsorge legen Sie zu Lebzeiten die Details Ihres letzten Abschieds fest. Darüber hinaus können Sie die Kosten vorfinanzieren, um Ihren Angehörigen auch diese Last zu nehmen.
  • Meine Bestattungsvorsorge: Kann ich die Einzelheiten ändern?
    Wenn Sie mit uns einen Vertrag über Ihre persönliche Bestattungsvorsorge abgeschlossen haben, können Sie jederzeit während der Vertragslaufzeit die festgelegten Details abändern. Wir garantieren Ihnen, dass all Ihre im Vertrag festgehaltenen Wünsche auch umgesetzt werden.
  • Wie geht man mit trauernden Kindern um?
    Auch Kinder trauern, wenn Nahestehende verstorben sind. Sie können diese Gefühle aber oft nicht einordnen und stellen deshalb viele Fragen. Eltern sollten Ihre Kinder im Trauerfall miteinbeziehen und versuchen, möglichst kindgerecht die Fragen der Kleinsten zu beantworten. Oft ist es erstaunlich, welche Ideen Kinder entwickeln, um sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie beim Umgang mit trauernden Kindern Unterstützung benötigen. Darüber hinaus können wir Ihnen auch geeignete Trauerliteratur empfehlen – nicht nur für Kinder, sondern auch für Jugendliche und Erwachsene. Viele Tipps dazu hier auf unserer Website.
  • Wie regelt man die spätere Grabpflege?
    Ein regelmäßiger Besuch am Grab und dessen Pflege sind ein wesentlicher Teil des Gedenkens an Verstorbene, der vielen wichtig ist. Jedoch ist es nicht immer möglich, die Instandhaltung dauerhaft sicherzustellen. Je nach Grabfeld übernehmen diese Aufgabe dann zuverlässig die zuständigen Friedhofsgärtner. Darüber hinaus kann eine Friedhofsgärtnerei mit einer Dauergrabpflege beauftragt werden.