Jedes Bundesland regelt die Totenfürsorge und insbesondere Fristen in eigenen Bestattungsgesetzen. So muss eine Erdbestattung sowie die Überführung zur Einäscherung in Niedersachsen acht Werktage nach der Feststellung des Todes durchgeführt werden. Innerhalb dieses Zeitraums ist es erlaubt, den Verstorbenen zu Hause für maximal 36 Stunden aufzubahren (auf Antrag ist auch eine Verlängerung dieser Frist möglich). Nach einer Einäscherung sollte die Asche des Verstorbenen innerhalb von zwei Monaten beigesetzt werden.
Das Bestattungsgesetz regelt auch die Bestattungspflicht, die den Angehörigen des Verstorbenen obliegt. In einer Reihenfolge ist festgelegt, wer für die Bestattung zu sorgen hat:
Ist die bestattungspflichtige Person auch Erbe, muss sie auch die Bestattungskosten tragen. Diese Erkenntnis kommt für manchen Hinterbliebenen möglicherweise überraschend und ungelegen. Das können Sie für Ihre Liebsten mit einer Bestattungsvorsorge vermeiden.
Die Kosten für Trauerfeier und Bestattung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zunächst bestehen sie aus unseren Dienstleistungen und den Produkten, die Sie über uns beziehen.
Es können zusätzliche Kosten etwa für einen Steinmetz, Floristen, für Musiker, einen Trauerredner oder die Teetafel hinzukommen. Nicht zu vergessen sind Gebühren für Behörden, den Friedhof oder Genehmigungen.
Aufgrund all dieser Komponenten ist im Vorhinein keine seriöse Aussage über den Umfang der jeweiligen Bestattungskosten möglich. Wir gewährleisten Ihnen aber volle Transparenz und eine verständliche Kostenübersicht, damit Sie jederzeit die Kontrolle über Ihre Ausgaben haben.
Jeder Mensch verdient einen würdevollen Abschied, auch bei begrenztem Budget. Wir sind hier, um eine respektvolle Bestattung zu ermöglichen, selbst wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind. Wenn Sie Hilfe benötigen, um die Bestattungskosten zu tragen, können Sie einen Zuschuss zu den essenziellen Kosten beim Sozialamt beantragen, sofern Sie selbst Leistungen vom Amt beziehen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Hier finden Sie ggf. Antragsformulare für die Übernahme von Bestattungskosten:
Über den Bundesverband Deutscher Bestatter können Sie vorab Zirka-Kosten einer Bestattung anfordern. Gehen Sie hierzu auf die entsprechende Internetseite, wählen Sie die gewünschte Bestattungsart und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Wählen Sie uns als Ihren Bestatter aus und klicken Sie zum Schluss auf die Schaltfläche „Angebot anfragen“. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.