Zur Vorsorge gehört auch, sich Gedanken über das Erbe zu machen. Wer wann erbt, ist in der Erbreihenfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Zur Vorsorge gehört auch, sich Gedanken über das Erbe zu machen. Wer wann erbt, ist in der Erbreihenfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Zu den Erben erster Ordnung gehören die eigenen Kinder und Enkel – dazu zählen auch außereheliche Kinder und Adoptivkinder, aber keine Stiefkinder. Die Erben zweiter Ordnung bilden die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Die dritte Ordnung bilden Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen.
Für den Ehepartner sieht das BGB Sonderrechte bei der Aufteilung des Erbes vor. Damit er gegebenenfalls nicht in eine finanzielle Notlage gerät, entscheiden sich viele Ehepaare für ein Testament, in dem der Ehepartner als Alleinerbe eingesetzt wird – das sogenannte Berliner Testament. Ein Testament ist aber nur dann gültig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit geändert werden. Das heißt für das Berliner Testament, dass es nicht mehr verändert werden kann, wenn einer der Ehepartner gestorben ist. Detailliertere Informationen zu den Themen Erben, Vererben und Testament erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Heute besteht der Nachlass nicht allein aus Geld, Land, Immobilien oder materiellen Gegenständen. Auch Konten von Onlinebanken, Kunden- und Benutzerprofile von Webseiten oder Social-Media-Plattformen, Abos für Streaming-Dienste, Software oder Onlinemedien gehören dazu. Das Problem: Die Hinterbliebenen kennen oft nicht die Zugangsdaten, um Abos zu beenden oder Zugriff auf Bankkonten oder Aktiendepots zu erhalten.
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