Sonderurlaub im Trauerfall

Ist ein Trauerfall in der Familie eingetreten, haben die engsten Angehörigen des Verstorbenen Anspruch auf Sonderurlaub.

Der Anspruch gilt für die Eltern und Kinder des Verstorbenen sowie den Ehepartner. In der Regel wird er auch für Geschwister gewährt. Bei entfernteren Verwandten hängt es von der Kulanz des Arbeitgebers bzw. vom Arbeits-/Tarifvertrag ab, ob er den Sonderurlaub genehmigt.

Eine gesetzliche Vorschrift über die Dauer des Sonderurlaubs existiert nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist lediglich die Rede davon, dass der Sonderurlaub im Trauerfall den Umständen entsprechend angemessen sein muss. Üblich sind ein bis drei Tage. Empfohlen wird auf jeden Fall eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber.


Hilfe in den letzten Stunden

Die Sterbebegleitung bietet Trost und Unterstützung in den letzten Lebensmomenten. Angehörige können auf diese Weise den Übergang würdevoll und mit Liebe gestalten. Wir vermitteln gerne den Kontakt zu qualifizierten Mitarbeitern von Hospizen oder Palliativstationen sowie zu erfahrenen Sterbebegleitern, die Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen.

Kontaktadressen

Palliativstation Norden
Osterstraße 110–113
26506 Norden
04931-181-253
info@palliativ-norden.de

Ambulanter Hospizdienst Norden e.V.
An der Welle 36
26506 Norden
04931-9720888

Hospiz Stiftung Isensee
Isenseestraße 7
26721 Emden
04921 – 99 34 653
info@hospiz-emden.de

Hospiz am Meer
Elf Dimt 22
26524 Hage
04931-1773900
mail@hospiz-am-meer.de

Hospiz Aurich e.V.
Hasseburger Str. 1
26603 Aurich

Trauergruppe Ankerplatz
04941-6051182