Ist ein Trauerfall in der Familie eingetreten, haben die engsten Angehörigen des Verstorbenen Anspruch auf Sonderurlaub.
Der Anspruch gilt für die Eltern und Kinder des Verstorbenen sowie den Ehepartner. In der Regel wird er auch für Geschwister gewährt. Bei entfernteren Verwandten hängt es von der Kulanz des Arbeitgebers bzw. vom Arbeits-/Tarifvertrag ab, ob er den Sonderurlaub genehmigt.
Eine gesetzliche Vorschrift über die Dauer des Sonderurlaubs existiert nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist lediglich die Rede davon, dass der Sonderurlaub im Trauerfall den Umständen entsprechend angemessen sein muss. Üblich sind ein bis drei Tage. Empfohlen wird auf jeden Fall eine enge Abstimmung mit dem Arbeitgeber.
Die Sterbebegleitung bietet Trost und Unterstützung in den letzten Lebensmomenten. Angehörige können auf diese Weise den Übergang würdevoll und mit Liebe gestalten. Wir vermitteln gerne den Kontakt zu qualifizierten Mitarbeitern von Hospizen oder Palliativstationen sowie zu erfahrenen Sterbebegleitern, die Ihnen und Ihren Angehörigen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen.
Palliativstation Norden
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